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Ab November 2014 müssen alle neu angemeldeten Fahrzeuge innerhalb der EU über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen. 

Es wird zwischen dem

  - direkten RDKS System und

  - indirekten RDKS System unterschieden.

Das indirekte System misst den Reifendruck über den Rollumfang des Reifens.

Das direkte System misst den Reifendruck direkt über ein spezielles Ventil.

Hierbei muss daher pro Rad zusätzlich auch ein RDKS-Sensor montiert werden. Leider führt das zu zusätzlichen Kosten. Ob Ihr Fahrzeug über Sensoren im Reifen verfügt, kann mit einem RDKS-Handgerät am Ventil überprüft werden.

Verordnung (EG) 661/2009

  • Seit dem 1. November 2012 sind Reifendruckkontrollsysteme für neu homologierte Fahrzeugmodelle Pflicht
  • Ab dem 1. November 2014 sind Reifendruckkontrollsysteme für neu zugelassene Fahrzeuge (Erstausrüstung) der Typenklasse M1 Pflicht. Die Typenklasse M1 umfasst PKW zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen, Fahrersitz ausgenommen, und Wohnmobile

Unter diesem Link finden Sie eine Hilfestellung zum Thema RDKS. Der BRV stellt zudem einen Konfigurator zur Verfügung.

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