Das Gesetz zur Winterreifenpflicht trat am 04. Dezember 2010 in Kraft und gilt seitdem verbindlich in Deutschland laut § 2 Abs. 3a StVO.
Winterreifenpflicht bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis, Eis- oder Reifglätte
Bußgelder
ohne Winterreifen bei Schnee/Glätte mit Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern:
1 Punkt und ein Bußgeld von 80€
(Stand: Bußgeldkatalog gültig seit dem 1. Mai 2014).
ohne Winterreifen bei Schnee/Glätte ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern:
1 Punkt und ein Bußgeld von 60€
(Stand: Bußgeldkatalog gültig seit dem 1. Mai 2014).